Eine Kreditvergabe ist nur möglich, wenn ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden kann. Sozialleistungen (Bürgergeld) und Arbeitslosengeld zählen leider nicht als Einkommen.
Eine Kreditvergabe ist nur möglich, wenn ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden kann. Sozialleistungen (Bürgergeld) und Arbeitslosengeld zählen leider nicht als Einkommen.