Grundsätzlich sind sowohl eine vorzeitige Ablösung als auch Sondertilgungen möglich. Dies ist gesetzlich im §14 Verbraucherkreditgesetz geregelt.
Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Informationen diesbezüglich finden Sie in den Angebotsunterlagen der jeweiligen Kreditvergabepartner.