Für unsere Partnerbanken ist ein regelmäßiges und reguläres Einkommen des Kreditnehmers für die Kreditvergabe zwingend erforderlich. Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Krankengeld etc..) sowie regelmäßige Zahlungen von Kranken- und Pflegekassen sind nicht pfändbar und bieten der Bank daher keine Sicherheit. Das bedeutet, wenn Sie z.B. arbeitslos sind oder Krankengeld beziehen, ist eine Kreditaufnahme über uns nicht möglich.