Jedes Kreditinstitut ist aufgrund des Geldwäschegesetzes dazu verpflichtet, sich über die Identität des Kreditantragsstellers mittels eines gültigen Ausweisdokuments zu vergewissern (sogenannte Legitimation). Dies muss vor dem Vertragsabschluss erfolgen (§1 Absatz 1 GwG).