Mit einer Restschuldversicherung (oft auch "Ratenschutzversicherung" genannt oder kurz "RSV") kann sich ein Kreditnehmer für bestimmte Lebensrisiken absichern, um den Kredit auch im Fall der Fälle in vollem Umfang zurückzahlen zu können. Tritt der Versicherungsfall - bspw. Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit - ein, ist die kreditgebende Bank die begünstigte Person. Die Restschuldversicherung übernimmt dann die weitere Ratenzahlung des Kredits im versicherten Umfang und verhindert so einen möglichen Kreditratenausfall und die negativen Folgen für den Kreditnehmer.