Laut § 18a Absatz 1 Satz 1 KWG (Kreditwesengesetz) liegt eine gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung der Kreditwürdigkeit vor.
Ohne eine Kreditwürdigkeitsprüfung auf Basis der abgefragten Informationen wäre eine Kreditvergabe rechtswidrig. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient dem Schutz der Verbraucher und Banken. Das heißt: Ein Kreditnehmer muss überall ähnlich viele Angaben machen.