Grundsätzlich sind sowohl eine vorzeitige Ablösung als auch Sondertilgungen möglich. Dies ist gesetzlich im §14 Verbraucherkreditgesetz geregelt.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung bei den kostenfreien und unverbindlichen Angeboten der Partnerbanken abweichen können und ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann. Informationen diesbezüglich finden Sie in den Angebotsunterlagen der jeweiligen Banken.