Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir nur den Kreditantragsstellern selbst Auskünfte zum Kredit erteilen. Hierfür müssen sich die Berechtigten zunächst eindeutig legitimieren.
Eine Alternative ist, dass ein berechtigter Kreditantragsteller einen Dritten formell dazu bevollmächtigt, in seinem Namen mit uns zu kommunizieren. Auch solchen Bevollmächtigten können Auskünfte erteilt werden.
Achtung! Sie erteilen hiermit nicht nur Auskunftsvollmacht zur Kreditkonditionsanfrage, sondern die bevollmächtigte Person ist ebenfalls weisungsberechtigt, darf also Änderungswünsche kommunizieren. Um den Kredit endgültig zu beantragen, kann nur der Antragssteller selbst tätig werden.